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Modernisierung
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Seit
dem 01.November 2004 ist die letzte Frist der Bundes-Immissionsschutzverordnung
(BImSchV) abgelaufen. Eigentümer veralteter Heizkessel müssen
mit Bußgeldern rechnen. Der Betrieb einer Anlage, die gegen die
BImSchV verstößt, stellt ab sofort eine Ordnungswidrigkeit
dar. Etwa eine halbe Million Ölheizkessel erfüllt nicht die
Anforderungen der strengen Verordnung. Diese Geräte haben im Abgas
entweder zu hohe Energieverluste, unverbrannte Ölbestandteile oder
zu viel Ruß. Etwa jede vierte Ölheizung ist älter als
19 Jahre. Bei den Gasheizkesseln entsprechen fast 300.000 Geräte
nicht den Anforderungen der BImSchV. Circa 15 Prozent dieser Anlagen
sind älter als 19 Jahre.
Wir
prüfen als Fachbetrieb für Sie, ob Ihre Heizungsanlagen den
strengeren Richtlinien entspricht. Wenden Sie sich vertrauensvoll an
uns und vermeiden Sie so Ärger!
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Die seit Januar 2005 geltende neue "Trinkwasserverordnung"
bringt für Sie als "Anschlußnehmer" und damit für
mich als Ihren Fachhandwerker einen erheblich größeren Verantwortungsbereich.
Jeder Hauseigentümer ist verbindlich verpflichtet, für eine
ordnungsgemäße Trinkwasserinstallation und die einwandfreie
Qualität des Trinkwassers an jeder Entnahmestelle zu sorgen.
Zum ersten Mal wird bei Zuwiderhandlungen gem. Art. 7, § 24 bei
Vorsatz oder Fahrlässigkeit von einem Straftatsbestand ausgegangen.
Dies
bedeutet in der Praxis:
Der bisher übliche
kurzzeitige Anschluss mit Absicherung über eine Sicherungskombination
- bestehend aus Rückflussverhinderer und Belüfter - ist nach
DIN EN 1717 nicht zulässig.
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Die
Lösung für Sie: SYR FüllCombi BA mit integriertem Systemtrenner
BA - entspricht der DIN EN 1717
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Heizen
mit Erdwärme - Wärmepumpe
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Kaminöfen
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Der
Hydromag schützt vor Kalkablagerungen und Rost, ohne die lebenswichtigen
Mineralien zu entziehen, erspart Ihnen teure Reparaturkosten und erhebliche
Kosten für Heizung und Energie.
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