Modernisierung

 

Seit dem 01.November 2004 ist die letzte Frist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) abgelaufen. Eigentümer veralteter Heizkessel müssen mit Bußgeldern rechnen. Der Betrieb einer Anlage, die gegen die BImSchV verstößt, stellt ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar. Etwa eine halbe Million Ölheizkessel erfüllt nicht die Anforderungen der strengen Verordnung. Diese Geräte haben im Abgas entweder zu hohe Energieverluste, unverbrannte Ölbestandteile oder zu viel Ruß. Etwa jede vierte Ölheizung ist älter als 19 Jahre. Bei den Gasheizkesseln entsprechen fast 300.000 Geräte nicht den Anforderungen der BImSchV. Circa 15 Prozent dieser Anlagen sind älter als 19 Jahre.
Wir prüfen als Fachbetrieb für Sie, ob Ihre Heizungsanlagen den strengeren Richtlinien entspricht. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und vermeiden Sie so Ärger!

 

Die seit Januar 2005 geltende neue "Trinkwasserverordnung" bringt für Sie als "Anschlußnehmer" und damit für mich als Ihren Fachhandwerker einen erheblich größeren Verantwortungsbereich. Jeder Hauseigentümer ist verbindlich verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Trinkwasserinstallation und die einwandfreie Qualität des Trinkwassers an jeder Entnahmestelle zu sorgen.
Zum ersten Mal wird bei Zuwiderhandlungen gem. Art. 7, § 24 bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von einem Straftatsbestand ausgegangen.

Dies bedeutet in der Praxis:
Der bisher übliche kurzzeitige Anschluss mit Absicherung über eine Sicherungskombination - bestehend aus Rückflussverhinderer und Belüfter - ist nach DIN EN 1717 nicht zulässig.
 

 

Die Lösung für Sie: SYR FüllCombi BA mit integriertem Systemtrenner BA - entspricht der DIN EN 1717
 
         

 
Heizen mit Erdwärme - Wärmepumpe
 
Kaminöfen
 


      
Der Hydromag schützt vor Kalkablagerungen und Rost, ohne die lebenswichtigen Mineralien zu entziehen, erspart Ihnen teure Reparaturkosten und erhebliche Kosten für Heizung und Energie.